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NWB-EV Nr. 2 vom Seite 52

Der minderjährige Erbe im Gesellschaftsrecht

Besonderheiten, wenn Minderjährige durch Erbfall haftende Gesellschafter einer Gesellschaft werden

Michael Bisle

Hat der Erblasser einen Minderjährigen in seinem Testament oder Erbvertrag als Erben eingesetzt oder ist der Minderjährige kraft gesetzlicher Erbfolge als Erbe berufen, hat der minderjährige Erbe grundsätzlich die gleichen Rechte und Pflichten wie ein volljähriger Erbe. Besonderheiten sind allerdings dann zu beachten, wenn der Minderjährige durch den Erbfall haftender Gesellschafter einer Gesellschaft wird, da dann regelmäßig auch die Grundsätze des Minderjährigenschutzes greifen. Nachfolgender Beitrag gibt hierzu einen Überblick.

Kernaussagen
  • Die Beteiligung Minderjähriger an Personen- und Kapitalgesellschaften ist in der Praxis stets mit Problemen verbunden. Dies gilt insbesondere, wenn der Minderjährige haftender Gesellschafter wird.

  • Erfolgt der Eintritt in die Gesellschaft durch Erwerb von Todes wegen, stellt sich bereits die Frage, ob es hierfür einer familien- bzw. vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung bedarf. Gleiches gilt für einen späteren Verkauf der Gesellschaftsbeteiligung.

  • Darüber hinaus ergeben sich Haftungsfragen sowie Fragen hinsichtlich der späteren Teilnahme an der Geschäftsführung und der Willensbildung in der Gesellsc...

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