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NWB EV 2/2020 S. 62

Erbrecht – Fachwörter in Testamenten (OLG)

Setzen sich Eheleute in einem notariellen Testament gegenseitig als Alleinerben ein und bestimmen sie, dass die Erben des Letztversterbenden die „gemeinschaftlichen Abkömmlinge“ sein sollen, so beschränkt sich diese Formulierung nicht allein auf Kinder, sondern umfasst auch Enkel, Urenkel usw.

Hintergrund: Wenn Ehegatten ein gemeinsames Testament verfassen, bedenken sie sich häufig zunächst einmal gegenseitig. Nach dem Tod des Letztversterbenden sollen dann häufig die Kinder erben, manchmal auch die Enkel – oder eine ganz andere Person oder Einrichtung.

Dies alles kann man in einem Testament festlegen. Tut man es nicht, so gilt die gesetzliche Erbfolge, also die Rechtslage nach dem BGB. Wenn man aber ein Testament verfasst, sollte man es eindeutig fassen. Denn nach der Erfahrung gi...

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