Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 28 vom Seite 2717 Fach 27 Seite 4119

Anpassung der Kriegsopferversorgung 1993

von Richter am Sozialgericht Ulrich Schürmann, Herne

I. Bemessung des Anpassungssatzes

Nach § 56 in der ab geltenden Fassung des Rentenreformgesetzes 1992 v. (BGBl I S. 2261) sind die laufenden Versorgungsleistungen sowie das Bestattungsgeld jeweils zum 1. Juli durch Rechtsverordnung der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates entsprechend dem Vomhundertsatz anzupassen, um den sich die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung ohne Berücksichtigung der Veränderung der Belastung bei Renten verändern würden. Eine Einbeziehung der Belastungsveränderungen bei Renten (Höhe des Krankenversicherungsbeitrages der Rentner in der KVdR) in den Anpassungssatz wäre sachlich nicht zu rechtfertigen, da die Leistungen der Kriegsopferversorgung insoweit von Abzügen unbelastet sind. Der Anpassungssatz in der Kriegsopferversorgung beträgt 4,45 v. H. ab dem 1. 7. 1993.

Die Anpassung hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Höhe der Leistungen der Kriegsopferversorgung in den neuen Bundesländern; dort ist die Leistungshöhe auch an das jeweilige Rentenniveau gekoppelt. Nach dem Einigungsvertrag vom (Anlage I Kap. VIII Sachgebiet K Abschnitt III Nr. 1 Buchstabe a) sind die unter II.1 - 17. genannten DM-Beträge mit dem Vomhu...

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage

Seiten: 2
Online-Dokument

Anpassung der Kriegsopferversorgung 1993

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen