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NWB Nr. 14 vom Seite 1333 Fach 27 Seite 4075

Das Finanzierungssystem der gesetzlichen Rentenversicherung

von Prof. a. D. Günther Schmid, Stuttgart, und Verw.-Amtmann Robert Scheib, Karlsruhe

Die Finanzierbarkeit der gesetzlichen Rentenversicherung auf lange Sicht sicherzustellen, war eines der Hauptziele des RRG 1992. Gründe für die Finanzierungsreform waren u. a. die sich verschlechternde Relation von Beitragszahlern zu Rentnern, bedingt durch die seit Mitte der sechziger Jahre sinkende Geburtenrate, den immer späteren Eintritt der jungen Generation in das Erwerbsleben, das Sinken des Rentenzugangsalters sowie eine höhere Lebenserwartung. Eine Reform der Finanzierung wurde durch die Vereinheitlichung des Rentenrechts im vereinigten Deutschland und die damit zusätzlich entstehenden finanziellen Belastungen für die Rentenkassen erst recht notwendig. Die Reform des RRG 1992 soll eine langfristige Stabilisierung der Rentenfinanzen unter Beibehaltung des bisherigen Systems der lohn- bzw. beitragsbezogenen Rente gewährleisten.

I. Finanzierungsgrundsatz

Die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung erfolgt nach dem Umlageverfahren (§ 153 SGB VI), d. h. die Ausgaben eines Kalenderjahres werden durch die Einnahmen des gleichen Kalenderjahres bestritten und, soweit erforderlich, zusätzlich durch Entnahmen aus der Schwankungsreserve. Einnahmen sind im wese...

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