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Jahresabschluss kompakt 2019/2020 – 25. Aktive und passive latente Steuern
Eine Übersicht der Checklisten zum Jahresabschluss finden Sie unter NWB YAAAD-29128.
1. Wesentliches zur Bilanzposition
1.1 Positionsinhalt
Seit 2010 folgt die Abgrenzung latenter Steuern nach § 274 HGB dem international üblichen bilanzorientierten (Temporary-)Konzept. Soweit Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen einzelner Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren korrespondierenden steuerlichen Wertansätzen bestehen, sind für diese Differenzen – sofern es sich nicht um permanente Differenzen handelt (z. B. steuerfreie Erträge, Abschreibungen auf Anteile an KapG gem. § 8b Abs. 3 Satz 3 HGB, nichtabziehbare Betriebsausgaben) – latente Steuern abzugrenzen.
Unterschiedliche Abschreibungsmethoden im Anlagevermögen
Langfristige Rückstellungen (Bewertungsunterschiede)
Aktivierte Eigenentwicklungen
Quasi-permanente Differenzen sind nach dem Temporary-Konzept des BilMoG zu berücksichtigen. Dies betrifft z. B. die Übertragung eines Gewinns aus der Grundstücksveräußerung gem. § 6b EStG steuerlich auf ein anderes angeschafftes Grundstück, auch wenn dessen Verkauf nicht geplant i...