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Sächsisches FG Urteil v. - 4 K 1576/16

Gesetze: EStG § 7i Abs. 1 S. 5, EStG § 7i Abs. 2, AO § 180 Abs. 2, AO § 171 Abs. 10, AO § 180 Abs. 2, VO zu § 180 Abs. 2 AO § 1 Abs. 1

Aufteilung der Funktionsträgergebühren des Bauträgers bei Erwerb einer noch vom Bauträger zu sanierenden Eigentumswohnung

Reichweite der Bindungswirkung der denkmalrechtlichen Bescheinigung

Leitsatz

1. Die im Streitfall in der denkmalrechtlichen Bescheinigung verwendete Formulierung, wonach „ebenfalls eingereicht … Bauträgerleistungen/Funktionsträgergebühren (wurden), welche anteilig in Höhe von 64.865,83 EUR auf die Sanierung der Wohnung Nr. 3 entfallen”, ist eindeutig und lässt es nicht zu, Gebühren, die ausdrücklich „auf die Sanierung der Wohnung Nr. 3 entfallen”, anteilig der Vermarktung des Grund und Bodens bzw. der Altbausubstanz zuzuordnen.

2. Für Zwecke der Ermittlung der gemäß § 7i Abs. 1 Satz 5 EStG begünstigten Sanierungsaufwendungen sind die bescheinigten Funktionsträgergebühren zu kürzen, soweit sie anteilig auf nicht begünstigte Sanierungsmaßnahmen entfallen.

Fundstelle(n):
ZAAAH-40800

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Nutzungsdauer:
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Sächsisches FG, Urteil v. 12.09.2019 - 4 K 1576/16

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