Aufteilung der Funktionsträgergebühren des Bauträgers bei Erwerb einer noch vom Bauträger zu sanierenden Eigentumswohnung
Reichweite der Bindungswirkung der denkmalrechtlichen Bescheinigung
Leitsatz
1. Die im Streitfall in der denkmalrechtlichen Bescheinigung verwendete Formulierung, wonach „ebenfalls eingereicht … Bauträgerleistungen/Funktionsträgergebühren
(wurden), welche anteilig in Höhe von 64.865,83 EUR auf die Sanierung der Wohnung Nr. 3 entfallen”, ist eindeutig und lässt
es nicht zu, Gebühren, die ausdrücklich „auf die Sanierung der Wohnung Nr. 3 entfallen”, anteilig der Vermarktung des Grund
und Bodens bzw. der Altbausubstanz zuzuordnen.
2. Für Zwecke der Ermittlung der gemäß § 7i Abs. 1 Satz 5 EStG begünstigten Sanierungsaufwendungen sind die bescheinigten
Funktionsträgergebühren zu kürzen, soweit sie anteilig auf nicht begünstigte Sanierungsmaßnahmen entfallen.
Fundstelle(n): ZAAAH-40800
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Sächsisches FG, Urteil v. 12.09.2019 - 4 K 1576/16
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