Stellen Umsätze betreffend die Vermittlung des Verkaufs von Garantieverlängerungen für Elektrogeräte, die von einem Mehrwertsteuerpflichtigen getätigt werden, dessen Haupttätigkeit im Verkauf von Elektrogeräten an Verbraucher besteht, nach Art. 135 Abs. 1 Buchst. b und/oder Buchst. c der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom für die Zwecke des Ausschlusses des entsprechenden Betrags von der Berechnung des Pro-rata-Satzes des Vorsteuerabzugs Finanzumsätze dar bzw. sind sie diesen nach den Grundsätzen der Neutralität und der Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen gleichzustellen?