BFH - IV B 26/19 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EStG § 15, § 179AO, § 180 AO, § 20 UmwStG
Rechtsfrage
Liegt eine Mitunternehmerschaft vor, wenn einer der beiden OHG-Gesellschafter nur als Treuhänder für den anderen agiert?
Ist eine gesonderte und einheitliche Feststellung für eine Mitunternehmerschaft selbst dann durchzuführen, wenn die Personengesellschaft selbst und einer ihrer beiden Gesellschafter mit steuerlicher Rückwirkung zum 1.1. verschmolzen worden sind, so dass - steuerlich betrachtet- zum Beginn des Feststellungszeitraums eigentlich nur noch ein Mitunternehmer vorhanden ist?
Gesellschaft; Gesonderte und einheitliche Feststellung; Mitunternehmerschaft; oHG; Personengesellschaft; Rückwirkung
Fundstelle(n):
ZAAAH-40544