Online-Nachricht - Donnerstag, 23.01.2020

Berufsrecht | Hinweise zu vereinbaren Tätigkeiten (BStBK)

Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hat Hinweise zu den vereinbaren Tätigkeiten im Bereich Prüfung von Vollständigkeitserklärungen nach dem Verpackungsgesetz veröffentlicht.

Die von der BStBK veröffentlichten „Hinweise für die Tätigkeit des Steuerberaters als Prüfer von Vollständigkeitserklärungen nach dem Verpackungsgesetz“ bieten Informationen für einen Einstieg in dieses noch recht neue Aufgabenfeld. Hersteller und Vertreiber von Verkaufsverpackungen sind unter bestimmten Voraussetzungen zur Abgabe und Hinterlegung von Vollständigkeitserklärungen verpflichtet. Diese werden von Steuerberatern geprüft.

Im Jahr 2019 hat die BStBK die Hinweise für die Tätigkeit des Steuerberaters im Bereich vereinbare Tätigkeiten als Wohnimmobilienverwalter und für die Tätigkeit als Vormund, Pfleger oder Betreuer aktualisiert.

Die Hinweise wurden auf der Homepage des BStBK veröffentlicht.

Quelle: BStBK Pressemitteilung vom 22.1.2020 (ImA)

Fundstelle(n):
NWB AAAAH-40535