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WP Praxis 2/2020 S. 55

Bekanntmachung von DRÄS 10 zur Änderung von DRS 16, 19, 23 und 25

Im Bundesanzeiger AT v.  ist der Deutsche Rechnungslegungs Änderungs Standard Nr. 10 durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gem. § 342 Abs. 2 HGB bekannt gemacht worden.

Durch DRÄS 10 wird vor allem DRS 25 „Währungsumrechnung im Konzernabschluss“ geändert. Das DRSC reagierte damit auf Fragestellungen, die sich anlässlich der erstmaligen Anwendung des DRS 25 zur Währungsumrechnung im Konzernabschluss ergeben haben. Diese Fragen der Anwender bezogen sich vor allem auf die Hochinflationsbereinigung.

Bei den Änderungen an DRS 16 (Halbjahresfinanzberichterstattung), DRS 19 (Pflicht zur Konzernrechnungslegung und Abgrenzung des Konsolidierungskreises) sowie DRS 23 (Kapitalkonsolidierung) handelt es sich um redaktionelle Aktualisierungen.

Hinweis

Die Bekanntmachung des Deutschen R...

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