Online-Nachricht - Mittwoch, 22.01.2020

Einkommensteuer | Steuerbegünstigung für Baudenkmäler (BMF)

Das BMF hat ein Schreiben zur Steuerbegünstigung zur Erhaltung von Baudenkmalen und Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen sowie für schutzwürdige Kulturgüter, die weder zur Einkunftserzielung noch zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden (§§ 7h, 7i, 10f, 10g, 11a, 11b EStG) in Form einer Übersicht über die Veröffentlichung der länderspezifischen Bescheinigungsrichtlinien - Stand Januar 2020 veröffentlicht ( :001).

Inhalt des Schreibens

Das BMF-Schreiben besteht aus einer Übersicht über die Veröffentlichung der länderspezifischen Bescheinigungsrichtlinien mit Stand Januar 2020.

Das wird durch das vorliegende Schreiben aufgehoben.

Hinweis:

Das Schreiben wurde auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.

Quelle: BMF online (ImA)

Fundstelle(n):
NWB VAAAH-40460