Einkommensteuer | Steuerbegünstigung für Baudenkmäler (BMF)
Das BMF hat ein Schreiben zur
Steuerbegünstigung zur Erhaltung von Baudenkmalen und Gebäuden in
Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen sowie für
schutzwürdige Kulturgüter, die weder zur Einkunftserzielung noch zu eigenen
Wohnzwecken genutzt werden (§§
7h,
7i,
10f,
10g,
11a,
11b EStG)
in Form einer Übersicht über die Veröffentlichung der länderspezifischen
Bescheinigungsrichtlinien - Stand Januar 2020 veröffentlicht
(
:001).
Inhalt des Schreibens
Das BMF-Schreiben besteht aus einer Übersicht über die Veröffentlichung der länderspezifischen Bescheinigungsrichtlinien mit Stand Januar 2020.
Das wird durch das vorliegende Schreiben aufgehoben.
Hinweis:
Das Schreiben wurde auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.
Quelle: BMF online (ImA)
Fundstelle(n):
VAAAH-40460