Sind Aufwendungen für eine --nach einem noch nicht durch einen berufsqualifizierenden Abschluss (Diplomprüfung) beendeten Erststudium-- nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses absolvierte Ausbildung zum Verkehrsflugzeugführer als vorab entstandene Werbungskosten abziehbar? Sind §§ 9 Abs. 6, 12 Nr. 5, 52 EStG i.d.F. des BeitrRLUmsG verfassungswidrig (insbesondere Verstoß gegen das objektive Nettoprinzip und das Rückwirkungsverbot)?
Im Verfahren VI R 38/12 erging am ein Vorlagebeschluss an das BVerfG (Az. 2 BvL 25/14). Das Verfahren VI R 38/12 war durch Beschluss vom ausgesetzt. Das Verfahren wurde wieder aufgenommen.