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BFH  - VI R 3/20 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 9 Abs 6, EStG § 12 Nr 5, EStG § 52, BeitrRLUmsG Art 2, BeitrRLUmsG Art 25 Abs 4, GG

Rechtsfrage

Sind Aufwendungen für ein nach erfolgloser vierjähriger Erstausbildung, nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses absolviertes weiteres Studium als vorab entstandene Werbungskosten abziehbar? Sind §§ 9 Abs. 6, 12 Nr. 5, 52 EStG i.d.F. des BeitrRLUmsG verfassungswidrig (insbesondere Verstoß gegen das objektive Nettoprinzip und das Rückwirkungsverbot)?

Im Verfahren VI R 61/11 erging am ein Vorlagebeschluss an das BVerfG (Az. 2 BvL 22/14). Das Verfahren VI R 61/11 war durch Beschluss vom ausgesetzt. Das Verfahren wurde wieder aufgenommen.

Erststudium; Nettoprinzip; Rückwirkung; Verfassungswidrigkeit; Werbungskosten; Zweitstudium

Fundstelle(n):
CAAAH-40436

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Verfahrensverlauf | BFH - VI R 3/20 - erledigt.

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