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BFH  - VI R 13/20 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 19, EStG § 9 Abs 6, EStG § 12 Nr 5, EStG § 52 Abs 23d, EStG § 52 Abs 30a, BeitrRLUmsG Art 2, BeitrRLUmsG Art 25 Abs 4

Rechtsfrage

1. Liegt den als vorweggenommene Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit geltend gemachten Aufwendungen für die erstmalige Ausbildung zum Verkehrsflugzeugführer ein die Abzugsfähigkeit der Aufwendungen begründendes Ausbildungsdienstverhältnis i.S. des § 12 Nr. 5 EStG zugrunde?

2. Ist die steuerliche Rückwirkung des § 9 Abs. 6 und des § 12 Nr. 5 EStG i.d.F. des BeitrRLUmsG verfassungskonform?

3. Verstößt die streitige Nichtanerkennung der Aufwendungen als vorweggenommene Werbungskosten wegen Durchbrechung des objektiven Nettoprinzips gegen die Verfassung?

Im Verfahren VI R 72/13 erging am ein Vorlagebeschluss an das BVerfG (Az. 2 BvL 27/14). Das Verfahren VI R 72/13 war durch Beschluss vom ausgesetzt. Das Verfahren wurde wieder aufgenommen.

Ausbildungsdienstverhältnis; Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit; Pilot; Verkehrsflugzeugführer; Vorweggenommene Werbungskosten

Fundstelle(n):
UAAAH-40430

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Verfahrensverlauf | BFH - VI R 13/20 - erledigt.

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