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NWB Nr. 51 vom Fach 27 Seite 3731

Der neue Sozialversicherungsausweis

von Jürgen Steffens, Bad Breisig

I. Allgemeines

Die gesetzlichen Grundlagen für den Sozialversicherungsausweis wurden bereits in dem Gesetz zur Einführung eines Sozialversicherungsausweises und zur Änderung anderer Sozialgesetze vom 6. Oktober 1989 (BGBl I S. 1822) geschaffen. Weitere Regelungen dieses Gesetzes bezogen sich auf die Verpflichtung zur Abgabe von Kontroll- und Sofortmeldungen sowie auf die Einbeziehung geringfügig Beschäftigter in das bestehende Meldeverfahren zur Sozialversicherung (vgl. dazu Storr, NWB F. 27 S. 3613, 3617). Ziel dieser Regelungen ist vor allem eine Verbesserung der Instrumentarien zur Bekämpfung von illegaler Beschäftigung, Leistungsmißbrauch und mißbräuchlicher Ausnutzung der Entgeltgrenze für geringfügige Beschäftigungen. Dabei treten die Vorschriften über den Sozialversicherungsausweis einschließlich der Kontrollmeldungen erst am in Kraft, während die übrigen Regelungen bereits zum wirksam wurden.

II. Ausstellung des Ausweises

Das Muster des Sozialversicherungsausweises und die Form der Eintragungen sowie das Nähere über seine Ausstattung mit einem Lichtbild und den Inhalt des Sozialversicherungsausweises hat der Bundesminister für Arbeit und Sozia...

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