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NWB Nr. 4 vom Seite 280

Eine nicht alltägliche Fristberechnung

© Alexander Limbach – stock.adobe.comDie Frage, wann ein Steuerbescheid bekannt gegeben worden ist bzw. wann die Einspruchsfrist endet, sorgt immer wieder für Diskussionsbedarf mit dem Finanzamt. Ist Datum des Bescheids dann auch noch der 40. September, wird die Fristberechnung zu einer nicht ganz alltäglichen Herausforderung.

Dies ist die Kopie eines Schriftstücks, das uns ein Leser zur Veröffentlichung geschickt hat. Haben auch Sie Stilblüten oder Anekdoten aus Ihrem Berufsleben, die sich in anonymisierter Form für eine Veröffentlichung eignen? Dann schreiben Sie uns. Jede veröffentlichte Zuschrift honorieren wir mit einer Flasche Single Malt Whisky, wahlweise mit einer Flasche Champagner.

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