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NWB Nr. 24 vom Fach 27 Seite 3383

Sozialversicherung und Gesellschafter

von Dr. T. Wulfhorst, Richter am Bundessozialgericht, Kassel

Sozialversicherungspflicht mitarbeitender Gesellschafter und Familienangehöriger von Gesellschaftern

Geltungsbereich: Bundesgebiet einschl. Berlin (West).

Ob Gesellschafter und Familienangehörige von Gesellschaftern, die für das Unternehmen einer Gesellschaft arbeiten, sozialversicherungspflichtig sind, ist bedeutsam für Ansprüche der Mitarbeiter auf Versicherungsleistungen und für die Beitragspflicht der Gesellschaft als Arbeitgeberin. Ob eine Sozialversicherungspflicht besteht, sollte in Zweifelsfällen durch ein Feststellungsverfahren bei der Beitragseinzugsstelle, notfalls im Sozialgerichtsprozeß geklärt werden. In gewissem Umfang ist eine Gestaltung möglich, die sich an den Vor- und Nachteilen ausrichten sollte. Die Beiträge und die Geldleistungen sind grundsätzlich an die Entgelthöhe (vgl. Abschn. I, 3) gebunden; sie können nicht mit dem Versicherungsträger frei vereinbart werden. Vor allem folgende Vorteile kennzeichnen die Sozialversicherung: Leistungen für unterhaltsberechtigte Familienangehörige ohne Beitragszuschläge sowie medizinische und berufliche Rehabilitation.

I. Beschäftigungsverhältnis und Arbeitsentgelt

Die Versicherungspflicht in der so...

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Sozialversicherung und Gesellschafter

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