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FG Hessen 12.03.2018 2 K 2019/14, BBK 3/2020 S. 112

Buchführung | Fehlerhafte Buchung einer Einlage

Wird eine Einlage als Fremdkapital gebucht, kann die Bilanz nach § 4 Abs. 2 Satz 1 EStG berichtigt werden.

Im Streitfall ging es um eine KG, die ein Darlehen von ihrem Kommanditisten A erhalten hatte. Im Jahr 2008 einigte sich die KG mit A darauf, dass sie das Darlehen an A i. H. von 185.000 € tilgt und A in gleicher Höhe eine Einlage erbringt. Zahlungen sollten aber nicht erfolgen, sondern die Einigung sollte durch eine Umbuchung in der Finanzbuchhaltung S. 113erfolgen. Die KG buchte daraufhin 185.000 € auf dem Konto 904, das als „variables Kapital A“ bezeichnet war. Nach Auffassung des Finanzamts handelte es sich bei diesem Konto um ein Darlehenskonto, so dass es nicht geeignet war, zur Ausgleichsfähigkeit von Verlusten im Rahmen des § 15a EStG beizutragen.

Die [i]Eigenkapital stellt Bilanzposten i. S. von § 4 Abs. 2 EStG dar KG nahm eine Bilanzberichtigung vor, die da...

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