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NWB Nr. 37 vom Seite 3101 Fach 26 Seite 3899

Bildung und Freistellung von Betriebsräten

von Ministerialdirigent Wolfgang Koberski und Oberregierungsrat a. D. Dieter Hold, Bonn

I. Gang des Gesetzgebungsverfahrens

Das Betriebsverfassungs-Reformgesetz (BetrVerf-ReformG) ist am 2. 4. 2001 in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht (Gesetzentwurf, BT-Drucks. 14/5741 v. ) und am vom Deutschen Bundestag verabschiedet worden. Der Bundesrat hat dem Gesetz am in seinem 2. Durchgang zugestimmt. Das BetrVerf-ReformG ist am in Kraft getreten.

II. Ausgangslage und gesetzgeberische Motive

Der Gesetzgeber hat mit dem neuen BetrVerf-ReformG die Zahl der Betriebsräte erhöht und zugleich die Verpflichtung zur Freistellung von Betriebsratsmitgliedern erweitert. Maßgebend für diese Entscheidung des Gesetzgebers waren:

  • grundlegende Änderungen bei den Anforderungen an die Betriebsratsarbeit, die sich vermehrt zu einem gestalterischen ”Co-Management” entwickelt;

  • zunehmende Verbetrieblichung der Tarifpolitik;

  • Auseinandersetzung mit neuen Themenbereichen wie Beschäftigungssicherung, Qualifizierung, Flexibilisierung der Arbeitsorganisation, Teilzeitarbeit und Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit;

  • gestiegene Anforderungen an jedes einzelne Betriebsratsmitglied, sowohl in zeitlicher als auch inhaltlicher Hinsicht, wobei gera...

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