StuB Nr. 2 vom Seite 1

Rückstellungsreport 2019 ...

Dipl.-Ök. Patrick Zugehör | Verantw. Redakteur | stub-redaktion@nwb.de

... Darstellung ausgewählter Rückstellungssachverhalte

Auch im vergangenen Jahr haben Streitfälle um die Grundsätze der Bildung von Rückstellungen in Handels- und Steuerbilanz den BFH und diverse Finanzgerichte beschäftigt. Der breite Strom an Fallmaterial, der in Betriebsprüfungen Streit entfacht und vor die Gerichte getragen wird, scheint nicht zu versiegen. In bewährter Tradition und anknüpfend an die Beiträge der letzten Jahre stellen Oser und Wirtz in alphabetischer Reihenfolge ausgewählte Rückstellungssachverhalte des Jahres 2019 vor und geben Handlungsempfehlungen für Aufsteller, Prüfer und Berater.

In 2019 hatte der BFH u. a. mit seinen Entscheidungen zur „Aufbewahrung von Mandantenunterlagen“ und zur „Bilanzierung von Umtauschanleihen“ seine umfangreiche Rechtsprechung zu Rückstellungen fortentwickelt. Mit Spannung abzuwarten bleiben insbesondere seine Revisionsentscheidungen zu den Urteilen des FG Münster zur „Baustellenauflösung“ (eigenbetriebliches Interesse) sowie des Thüringer FG zu „Bonuspunktesystemen“ (wirtschaftliche Verursachung). Die beiden anhängigen Revisionsverfahren zur möglichen Begrenzung des steuerlichen Wertansatzes sonstiger Rückstellungen auf niedrigere Handelsbilanzwerte berühren die Reichweite des Maßgeblichkeitsgrundsatzes. Bei der Rechtsprechung zum Passivierungsverbot für bedingt rückzahlbare Verpflichtungen (§ 5 Abs. 2a EStG) stellt sich zunehmend die Frage, ob es sich dabei auch um einen handelsrechtlichen GoB handelt. Inzwischen macht sich auch bei mittelbaren Pensionsverpflichtungen die anhaltende „Zinsschmelze“ bemerkbar. Vor dem Hintergrund der massiven Probleme vieler Pensionskassen, die in Kürzungen von Leistungen münden, sind hier Zweifelsfragen zur Reichweite des Passivierungswahlrechts für mittelbare Verpflichtungen (Art. 28 EGHGB) auf dem Vormarsch.

Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht

Das Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht zielt darauf ab, umweltfreundliches Verhalten künftig steuerlich stärker zu fördern und sieht hierzu steuerrechtliche Anpassungen mit dem Ziel der CO2-Reduktion bis 2030 vor. Die Bundesregierung beabsichtigt damit, einen weiteren wichtigen Schritt zur Umsetzung der Eckpunkte für das Klimaschutzprogramm 2030 zu machen. Die nun beschlossenen Änderungen betreffen insbesondere die Förderung energetischer Gebäudesanierung, die Erhöhung der Entfernungspauschale sowie die Senkung der Umsatzsteuer für Bahnreisen. Die wesentlichen Inhalte des verabschiedeten Gesetzes stellt Eichholz dar. Daneben werden derzeit auch außerhalb dieses Gesetzes diverse weitere Anstrengungen zum Klimaschutz unternommen und (steuer-)gesetzliche Änderungen angestrebt. Die wesentlichen Aspekte hierzu werden ebenfalls skizziert. Insbesondere die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung und die geplante Mobilitätspauschale sind mit einem hohen administrativen Aufwand für die Stpfl. verbunden und sorgen für eine erhebliche Verkomplizierung des Steuerrechts.

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Patrick Zugehör

Fundstelle(n):
StuB 2/2020 Seite 1
NWB FAAAH-39710