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NWB Nr. 31 vom Seite 2909 Fach 26 Seite 3761

Nettolohnvereinbarung aus arbeits- und steuerrechtlicher Sicht

von Dipl.-Kfm. Dr. Josef Neun, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, München

Abweichend von dem Grundsatz der Bruttolohnvergütung können die Arbeitsvertragsparteien vereinbaren, dass die vom Arbeitgeber (ArbG) geschuldete Vergütung netto geschuldet werden soll (Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 9. Aufl. 2000, S. 615). Der Abschluss dieser sog. Nettolohnvereinbarung muss wegen ihrer Außergewöhnlichkeit und ihrer Folgen sowohl arbeitsrechtlich (BAG, DB 1974 S. 778) als auch steuerrechtlich (BFH, BStBl 1980 II S. 257; BFH, BStBl 1986 II S. 886) klar und einwandfrei feststellbar sein. Eine derartige Vergütungsregelung kann auch tarifvertraglich vereinbart werden (BAG, AP Nr. 2 zu § 1 TVG; Tarifverträge: Metallindustrie mit Anm. v. Blomeyer). Die besondere Problematik dieser Vereinbarung besteht in den zahlreichen aus ihr resultierenden Zweifelsfragen:

  • Wer trägt die Belastung durch erhöhte Steuern und Sozialversicherungsbeiträge bei Wegfall von Steuervergünstigungen oder Änderung der Steuerklasse?

  • Wem gebührt die Steuerersparnis aus Eintritt oder Erhöhung von Freibeträgen, aus abzugsfähigen Sonderausgaben und Werbungskosten?

  • Wem gebührt ein etwaiger Steuererstattungsanspruch?

  • Wie wirken sich Steuersatzänderungen aus?

I. Arbeitsrechtliche Aspekte

1. Arten der Nettolohnverei...

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