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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 6 K 3315/17 K,G EFG 2020 S. 65 Nr. 1

Gesetze: AO § 14; AO § 52 Nr. 9; AO § 64 Abs. 1; AO § 65 Nr. 1; AO § 66 Abs. 3 Satz 1; AO § 68 Nr. 3; KStG § 5 Abs. 1 Nr. 9 Satz 2; GewStG § 3 Nr. 6 Satz 2

Konkurrentenklage: Zweckbetriebsschädliche Gewinnerzielungsabsicht – Maßstab des Finanzierungsbedarfs für gemeinnützige Tätigkeit – Prinzip der Kostendeckung – Abfärbung durch gemeinsamen Marktauftritt mit gewerblicher Tochtergesellschaft

Leitsatz

  1. Werden in drei aufeinanderfolgenden Veranlagungszeiträumen jeweils Gewinne erwirtschaftet, die den konkreten Finanzierungsbedarf der Körperschaft erheblich übersteigen, und unternimmt diese keine Maßnahmen, sich nachhaltig am Prinzip der Kostendeckung zu orientieren, liegt darin ein gewichtiges Indiz dafür, dass kein steuerbefreiter Zweckbetrieb i.S.d. § 65 AO liegt vorliegt.

  2. Wirkt die den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhaltende Körperschaft mit einer gewerblichen Tochtergesellschaft zusammen, um im Rahmen eines gemeinsamen Marktauftritts ein komplexes Leistungspaket anzubieten, färbt die Gewerblichkeit der Tochtergesellschaft auf deren Mutter ab, so dass diese allein deshalb nicht gemeinnützig sein kann.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BB 2020 S. 2458 Nr. 44
DStR 2020 S. 10 Nr. 6
DStRE 2020 S. 282 Nr. 5
EFG 2020 S. 65 Nr. 1
KÖSDI 2020 S. 21588 Nr. 2
KAAAH-39581

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Finanzgericht Düsseldorf , Urteil v. 03.09.2019 - 6 K 3315/17 K,G

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