EU-DBA-SBG § 32

Kapitel 8: Schlussbestimmungen und gemeinsame Vorschriften

§ 32 Schutz von Informationen und Geheimnissen

Regelungen zum Schutz von Informationen und zum Schutz des Handels-, Geschäfts-, Gewerbe- und Berufsgeheimnisses sind anzuwenden.

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QAAAH-39083