Online-Nachricht - Montag, 06.01.2020

Gesetzgebung | Verlängerung des Betrachtungszeitraums für die ortsübliche Vergleichsmiete (Bundesrat)

Der Bundesrat hat am den Gesetzesentwurf zur Verlängerung des Betrachtungszeitraums für die ortsübliche Vergleichsmiete beschlossen (BR-Drucks. 664/19 (Beschluss), Grunddrucksache: BR-Drucks. 664/19).

Hintergrund: Die ortsübliche Vergleichsmiete ist Bezugspunkt für Mieterhöhungen im Rahmen bestehender Mietverhältnisse und für die zulässige Neuvertragsmiete im Geltungsbereich der sog. Mietpreisbremse. Sie wurde bislang aus den üblichen Entgelten, die in einer Gemeinde für vergleichbaren Wohnraum in den letzten vier Jahren vereinbart oder geändert worden sind, gebildet.

Hierzu führt das BMJV u.a. weiter aus:

Durch die Verlängerung des Betrachtungszeitraums auf nunmehr sechs Jahre sollen Schwankungen auf dem Markt für Mietwohnungen besser aufgefangen und der Anstieg der ortsüblichen Vergleichsmiete in dynamischen Wohnungsmärkten gedämpft werden. Durch die weiterhin zeitliche Begrenzung des Betrachtungszeitraums wird dafür gesorgt, dass die Vergleichsmiete einen Marktbezug behält.

Das Gesetz ist Teil des Wohn- und Mietenpakets der Bundesregierung.

Quellen: BMJV, Pressemitteilung v. 19.12.2019 sowie Bundesrat, Tagesordnung der 984. Sitzung v. (il)

Fundstelle(n):
NWB CAAAH-39066