Zuflussfiktion für Mietzahlungen einer GmbH an ihren beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer
Leitsatz
1) Bei beherrschenden Gesellschaftern einer KapG besteht für Ansprüche des beherrschenden Gesellschafters gegen die KapG abweichend
von § 11 EStG die Fiktion eines Zuflusses im Zeitpunkt der Fälligkeit.
2) Der Grundsatz des „Fälligkeitszuflusses” entfällt, wenn die KapG zahlungsunfähig ist.
3) Abweichend von § 17 InsO geht der BFH von einem engeren, mit § 17 InsO nicht identischen Begriff der Zahlungsunfähigkeit
aus.
4) Es ist grundsätzlich zweifelhaft, ob das Zahlungsverbot i.S. des § 64 Satz 1 GmbHG dem Fälligkeitszeitszufluss entgegensteht.
Fundstelle(n): BB 2020 S. 21 Nr. 1 DStR 2020 S. 8 Nr. 5 DStRE 2020 S. 204 Nr. 4 DStZ 2020 S. 102 Nr. 4 EStB 2020 S. 185 Nr. 5 GmbH-StB 2020 S. 156 Nr. 5 PAAAH-39053
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Online-Dokument
FG Münster, Urteil v. 04.09.2019 - 4 K 1538/16 E,G
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