Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
LAG Schleswig-Holstein 19.09.2019 5 Ta 94/19, NWB 1/2020 S. 17

beA | Sorgfaltspflichten bei der passiven Nutzung

Ein Rechtsanwalt ist verpflichtet, sich diejenigen Kenntnisse anzueignen, die er benötigt, um ihm über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) zugestellte Dokumente öffnen und zur Kenntnis nehmen zu können.

Anmerkung:

Anwälte sind als Inhaber eines beA nicht nur verpflichtet, die dafür erforderlichen technischen Einrichtungen vorzuhalten (vgl. § 31a Abs. 6 BRAO), [i]Zu Wiedereinsetzungsanträgen Forchhammer, NWB 52/2019 S. 3846sondern haben sich auch die zu seiner Nutzung notwendigen Kenntnisse selbst anzueignen. Denn von einem Anwalt ist nach Ansicht des Senats zu erwarten, dass er sich mit der Software des beA und seiner Verknüpfung mit der eigenen kanzleiinternen Software vertraut macht. Handlungsanweisungen hierzu geben die Anwaltskammern.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen