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StuB Nr. 1 vom Seite 27

Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht beschlossen

StB Michael Seifert, Troisdorf

Der Bundestag hat das Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlungen des Vermittlungsausschusses vom (BT-Drucks. 19/16060) beschlossen. Der Bundesrat hat diesem am zugestimmt. Eine Erhöhung der Entfernungspauschale wird danach ab 2021 kommen. Diese Beträgt 0,35 € ab dem 21. Entfernungskilometer für die Jahre 2021 bis 2023. Für die Jahre 2024 bis 2026 ist eine Entfernungspauschale i. H. von 0,38 € ab dem 21. Entfernungskilometer vorgesehen (vgl. § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 8 EStG n. F.).

Praxishinweis

Eine Lohnsteuerpauschalierung nach § 40 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 EStG i. d. F. des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom (BGBl 2019 I S. 2451) mit 15 % ist in Höhe der jeweiligen Entfernungspauschale ab 2021 zulässig. Die Erhöhung der Entfernungspauschale wirkt sich damit mittelbar auch auf die Höhe dieser Lohnsteuerpauschalierung aus.

Bei Anwendung der Lohnsteuer-Pauschalierung ab 2021 stellt sich die Frage, ob der pauschalierende Arbeitgeber von der Reduzierung des Solidaritätszuschlags durch das Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995 vom (BGBl 2019 I S. 2115) profit...BStBl 2002 II S. 440

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