BBK Nr. 1 vom Seite 1

Pflicht zur Belegerteilung seit 1.1.2020: Zweifelsfragen und erste Antworten

Christoph Linkemann | verantw. Redakteur | bbk-redaktion@nwb.de

Mit dem [i]Huber, Reform der Kassenführung in Österreich ? Teil 2: Technische Umsetzung, Status und Erkenntnisse, BBK 23/2016 S. 1148 NWB AAAAF-86670 Jahreswechsel sind die verschärften Anforderungen an die Kassenführung in Kraft getreten. Besonders umstritten dabei: die Pflicht zur Belegerteilung. In Branchen wie dem Bäckerhandwerk mit hohem Bargeldanteil führt das zu extrem erhöhtem Belegaufkommen, weil der Ausdruck von Bons bisher nur in wenigen Fällen notwendig war. In der Tagespresse rechnen die Unternehmer und ihre Verbände nun vor, wie viele Bäume für die Papierherstellung gefällt werden müssen und wie viele Kilometer Bons gedruckt werden. Die FDP-Fraktion im Bundestag möchte die Regelung am liebsten direkt wieder abschaffen und hat schon einen Gesetzentwurf dazu vorgelegt. Das Dilemma bei den Bons: Die Belege sind unverzichtbarer Bestandteil eines Sicherungskonzepts, wenn eine Kassen-Nachschau schnell und unkompliziert erfolgen soll und der Unternehmer rasch beweisen möchte, dass er seine Erlöse gesetzeskonform aufzeichnet. Wenn die Prüfung eines Verkaufsvorgangs jedoch nur über einen Datenzugriff möglich ist, verringert sich die Prüfdichte der Finanzverwaltung dramatisch, so dass jeder Betrieb statistisch nur alle paar Jahrzehnte mit einer Prüfung rechnen müsste; der Datenzugriff wird niemals so schnell über die Bühne gehen können wie ein Blick auf den Beleg. Wenn die Unternehmer und jedenfalls ein Teil ihrer Verbände vehement gegen die Belegpflicht argumentieren, bedeutet das in der Konsequenz, dass sie die Hoffnung haben, die Kassen-Nachschau möge nicht bei ihnen, sondern bei den anderen erfolgen – mit allen damit verbundenen Einschränkungen im Tagesgeschäft und der viel aufwändigeren und letztlich weniger vertrauenswürdigen Beweisführung, dass alles im Prüffeld „Erlöse“ seine Richtigkeit hat. Es mutet ein wenig tragisch an, wenn im Detail diese Belege nun auch noch umfangreicher sind als sie es sein müssten und die Akzeptanz zusätzlich erschweren, weil die Chance ungenutzt blieb, wichtige Informationen platzsparend in QR-Codes zu verpacken.

Letztlich [i]Belegerteilung bei Verknüpfung der Kasse mit einer Warenwirtschaft geht es um die Frage, ob es für alle Unternehmen relativ unkompliziert ist, die Vertrauenswürdigkeit der Kassenführung mit einigen zusätzlichen unzweifelhaft lästigen Papierkörben herzustellen, oder ob es zwar für deutlich weniger Unternehmen dann aber richtig unerfreulich wird, wenn die Kassen-Nachschau einen oder zwei Tage in Anspruch nimmt und spürbare Einschränkungen im Tagesgeschäft mit sich bringt. Dass die Debatte über die Belegpflicht in dieser Form kommen würde, war nach den Erfahrungen in Österreich zum Beispiel zu erwarten gewesen; Erich Huber hat das hier in der BBK ausgeführt. In dieser Ausgabe befasst sich ab Dr. Bernhard Bellinger mit den Zweifelsfragen zur Belegpflicht und gibt erste Antworten, insbesondere im Hinblick auf Kassen, die mit Warenwirtschaftssystemen verknüpft sind.

Für das Neue Jahr wünschen Ihnen Verlag und Redaktion alles Gute!

Beste Grüße

Christoph Linkemann

Fundstelle(n):
BBK 2020 Seite 1
NWB LAAAH-38749