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NWB Nr. 41 vom Seite 3425 Fach 26 Seite 2559

Die Koalitionen im Arbeits- und Wirtschaftsleben

von Prof. Dr. Michael Wollenschläger, Würzburg

Koalitionen sind privatrechtliche Vereinigungen von Arbeitnehmern (AN) oder Arbeitgebern (AG) zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen ihrer Mitglieder. Der häufig im Sinne von Koalition verwendete deutsche Ausdruck ”Berufsverband” ist mißverständlich, weil sich die Vereinigungen oft nicht nach Berufen, sondern nach Industrie- und Gewerbezweigen zusammenschließen (Industrieverbandsprinzip).

I. Gegenwärtige Verbände

1. Arbeitnehmerverbände

Von den ca. 25 Mio abhängig Beschäftigten (einschl. Beamten) in den alten Bundesländern sind etwa 38 % in AN-Verbänden (Gewerkschaften) organisiert. Von den organisierten Beschäftigten entfallen etwa 83 % auf den DGB.

a) Deutscher Gewerkschaftsbund

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) ist die Spitzenorganisation von 16 Einzelgewerkschaften mit insgesamt 7,8 Mio Mitgliedern. Er hat seinen Sitz in Düsseldorf und ist regional in Landesbezirke, Kreise und Nebenstellen untergliedert. Die Einzelgewerkschaften sind überwiegend Industrieverbände mit ähnlicher regionaler Untergliederung in Landesbezirke, Kreis- und Ortsverwaltungen. Im Zuge der staatlichen Einigung Deutschlands haben die Gewerkschaften der ...

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