Arbeitshilfe Oktober 2020

Keine Erstattung von Vorsteuerüberhängen aus vorinsolvenzrechtlicher Zeit an den Insolvenzverwalter?

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Sind die im Zeitraum der vorläufigen Insolvenzverwaltung unter Bestellung eines sog. schwachen vorläufigen Insolvenzverwalters begründeten Vorsteuererstattungsansprüche dem vorinsolvenzrechtlichen Unternehmensteil oder der Insolvenzmasse zuzuordnen?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB NAAAH-38449