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NWB Nr. 13 vom Seite 941 Fach 26 Seite 2331

Gleitender Übergang in den Ruhestand durch Altersteilzeitarbeit

von Oberamtsrat Karl Seidelmann, Bonn

I. Ziel der Regelung

Die am in Kraft getretene Regelung bietet insbesondere den Tarifvertragsparteien Rahmenbedingungen für Maßnahmen, nach denen ältere Arbeitnehmer (AN) ihre Arbeitszeit bis zum Eintritt in den Ruhestand vermindern. Sie dient dem Zweck, einerseits arbeitslosen Arbeitsuchenden Beschäftigungsmöglichkeiten zu eröffnen und andererseits die in der Spätphase ihrer beruflichen Tätigkeit stehenden AN allmählich an den Ruhestand heranzuführen. Diese Ziele fördert die Bundesanstalt für Arbeit (Arbeitslosenversicherung) unter den gesetzlich festgelegten Voraussetzungen und Maßstäben durch die Gewährung von Zuschüssen aus ihren Mitteln. Die Förderung ist auf AN beschränkt, die bis zum auf Altersteilzeitarbeit übergehen.

II. Begünstigte Arbeitnehmer

Leistungen werden dem Arbeitgeber (ArbG) für über 58 Jahre alte AN gewährt, die nur noch die Hälfte der tariflichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit, jedoch mindestens 18 Stunden wöchentlich arbeiten. Ein älterer AN, der lediglich eine solche Altersteilzeitarbeit ausüben möchte, hat gegenüber seinem ArbG keinen gesetzlichen Anspruch darauf, daß dieser den bestehenden Arbeitsvertrag insoweit än...

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