Arbeitshilfe - Stand: 10.06.2021

Zuständigkeit für die Entscheidung über einen Antrag auf Stundung einer Kindergeldrückforderung

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Fehlte dem Vorstand der Bundesagentur für Arbeit trotz der Konzentrationsermächtigung des § 5 Abs. 1 Nr. 11 Satz 4 FVG die Befugnis, die Zuständigkeit für die Bearbeitung von Rechtsbehelfen gegen Entscheidungen des sog. Regionalen Inkasso Services im Bereich des steuerlichen Kindergeldes bei der Beklagten zu zentralisieren?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
HAAAH-38289