Online-Nachricht - Dienstag, 17.12.2019

Umsatzsteuer | Neue Anleitung zur Umsatzsteuer-Voranmeldung 2020 (BMF)

Das BMF hat die Anleitung zur Umsatzsteuer-Voranmeldung 2020 (USt 1 E) neu bekannt gegeben ().

Hintergrund: Das die Vordruckmuster USt 1 A (Umsatzsteuer-Voranmeldung 2020), USt 1 H (Antrag auf Dauerfristverlängerung und Anmeldung der Sondervorauszahlung 2020) und USt 1 E (Anleitung zur Umsatzsteuer-Voranmeldung 2020) eingeführt (s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 2.10.2019).

Nunmehr hat es die Anleitung zur Umsatzsteuer-Voranmeldung 2020 (USt 1 E) neu gefasst:

Durch Artikel 12 Nummer 9 i.V.m. Artikel 39 Absatz 2 des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v. (BGBl. I S. 2451) wurde mit Wirkung zum der Anwendungsbereich der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers für die Übertragung der in § 13b Absatz 2 Nummer 6 UStG bezeichneten sog. CO2-Emissionszertifikate auf die Übertragung von Gas- und Elektrizitätszertifikaten ergänzt. Derartige Umsätze sind im Vordruckmuster USt 1 A ab vom leistenden Unternehmer in der Zeile 39 (Kennzahl - Kz - 60) und vom Leistungsempfänger nebst Steuer in der Zeile 50 (Kz 84/85) gesondert anzugeben. Entsprechend wurden die Erläuterungen zu den Zeilen 48 bis 50 in dem Vordruckmuster USt 1 E ergänzt.

Hinweis:

Die Vordruckmuster USt 1 A (Umsatzsteuer-Voranmeldung 2020) und USt 1 H (Antrag auf Dauerfristverlängerung und Anmeldung der Sondervorauszahlung 2020) bleiben unverändert bestehen.

Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.

Quelle: BMF online (il)

Fundstelle(n):
NWB NAAAH-38128