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LSG Hessen Urteil v. - L 3 U 45/17

Die Beteiligten streiten um die Frage der Zuständigkeit für die Behandlungs- und sonstigen Kosten anlässlich des bei der Jagd verletzten Zeugen C. und begehren wechselseitig Erstattung ihrer Aufwendungen. Die Klägerin und Widerbeklagte ist die im Falle eines Arbeitsunfalles zuständige Berufsgenossenschaft, die Beklagte und Widerklägerin ist die gesetzliche Krankenversicherung des Zeugen C.

Fundstelle(n):
XAAAH-38103

Preis:
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Nutzungsdauer:
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LSG Hessen, Urteil v. 05.11.2019 - L 3 U 45/17

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