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Steuern mobil Nr. 1 vom

Track 07 | Sozialversicherung: Wohnungseigentümergemeinschaften und Minijobs

Überträgt die Wohnungseigentümergemeinschaft einem Miteigentümer lediglich einzelne Aufgaben wie etwa Winterdienst, Gartenpflege, Rasen mähen oder Reinigungsarbeiten, liegt in der Regel kein Beschäftigungsverhältnis vor. Wird die Tätigkeit des Wohnungseigentümers durch die übrigen Eigentümer (zumeist ohne vertraglichen Anspruch) in Form einer finanziellen Zuwendung honoriert, stellt diese Zahlung nach einer Information der Minijob-Zentrale generell keinen Verdienst dar.

Wohnungseigentümergemeinschaften und Minijobs – Was ist zu beachten? – Unter dieser Überschrift hat die Minijob-Zentrale jüngst einige interessante Fragen beantwortet.

Die Pflege der Grünanlagen, die Reinigung des Hausflurs oder in diesen Tagen der Winterdienst: Bei einem Haus mit Eigentumswohnungen gibt es mehrere Möglichkeiten. Es kann ein selbständiger Dienstleister beauftragt werden oder es wird jemand nichtselbständig beschäftigt. Zudem kann auch ein einzelner Miteigentümer die Arbeiten erledigen. Unentgeltlich oder gegen Bezahlung.

Schon häufig ist mir in der Praxis die Frage gestellt worden: Können Eigentümergemeinschaften einen Minijobber über das Haushaltsscheck-Verfahren anmelde...

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