Arbeitshilfe Mai 2020

Betriebsfondsmittel aus EU-Fördermitteln als Entgelt von dritter Seite im Sinne von § 10 Abs. 1 Satz 3 UStG?

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Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Betriebsfondsmitteln aus EU-Fördermitteln:

Liegt in den Fällen, in denen eine Erzeugerorganisation bestimmte Gegenstände zu einem durch in einen Betriebsfonds geleistete EU-Fördermittel subventionierten Preis an einzelne Erzeuger liefert, die Mitglied der Erzeugerorganisation sind, nur eine mittelbare Begünstigung der Erzeugerorganisation vor, die durch die unmittelbare Begünstigung der jeweiligen Erzeuger überlagert wird? Sind die Zahlungen aus dem Betriebsfonds in diesen Fällen in voller Höhe Entgelt für Lieferungen an die einzelnen Erzeuger und somit Entgelt von dritter Seite?

Das Verfahren XI R 5/17 war durch Beschluss vom bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren C-574/18 ausgesetzt.

Nach Entscheidung des und C-574/18 wurde das Verfahren XI R 5/17 wieder aufgenommen und unter dem Az. XI R 26/19 fortgeführt.

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB ZAAAH-37917