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Fehlende Verzinsung von Erstattungsbeträgen des Zolls im Anschluss an ein Einspruchsverfahren verstößt nicht gegen höherrangiges Recht?
Keine Prozesszinsen bei Steuererstattung im Einspruchsverfahren nach Beendigung eines gerichtlichen Musterverfahrens (hier: Steueranmeldung, deren Rechtsgrundlage das BVerfG für nichtig erklärt hat)
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().