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FG Münster Urteil v. - 1 K 3448/17 E EFG 2020 S. 19 Nr. 1

Gesetze: AStG § 6 Abs 1 ; AStG § 6 Abs 3 Satz 1; AEUV Art 63 Abs 1; EStG § 17 Abs 1

Außensteuerrecht, Europarecht

Entfall der Wegzugsbesteuerung bei vorübergehender Abwesenheit, Rückkehrabsicht, Kapitalverkehrsfreiheit

Leitsatz

1) Die Anwendung von § 6 AStG im Fall des Wegzugs in einen Drittstaat ist mit der europarechtlichen Kapitalverkehrsfreiheit nach Art. 63 AEUV vereinbar.

2) Für das Entfallen der Wegzugsbesteuerung gemäß § 6 Abs. 3 AStG ist neben der tatsächlichen Rückkehr in Form der (Wieder-) Begründung der unbeschränkten Steuerpflicht gemäß § 1 Abs. 1 EStG auch zu verlangen, dass bereits bei Wegzug der Wille des Steuerpflichtigen zur (Wieder-)Begründung der unbeschränkten Steuerpflicht innerhalb eines Zeitraums von längstens fünf Jahren bestand. Denn § 6 Abs. 3 AStG gilt nicht für gescheiterte oder „abgebrochene” Auswanderungen und ist keine "Reparaturvorschrift" für steuerlich "missglückte" Wegzüge.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BFH/PR 2020 S. 5 Nr. 8
DB 2019 S. 15 Nr. 50
DStR 2020 S. 6 Nr. 6
DStRE 2020 S. 265 Nr. 5
EFG 2020 S. 19 Nr. 1
GmbH-StB 2020 S. 158 Nr. 5
IStR 2020 S. 108 Nr. 3
IWB-Kurznachricht Nr. 3/2020 S. 83
KÖSDI 2020 S. 21595 Nr. 2
NWB-EV 2020 S. 35 Nr. 1
NWB-Eilnachricht Nr. 2/2020 S. 76
PIStB 2020 S. 67 Nr. 3
RAAAH-37856

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FG Münster, Urteil v. 31.10.2019 - 1 K 3448/17 E

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