Online-Nachricht - Freitag, 13.12.2019

Gesetzgebung | Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen (Bundestag)

Der Bundestag hat am den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen (BT-Drucks. 19/14685, 19/15584 Nr. 1.4) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (BT-Drucks. 19/15876) in 2./3. Lesung beschlossen.

Dafür stimmten CDU/CSU und SPD, dagegen die AfD und die FDP. Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Zum Gesetzentwurf lag auch eine Stellungnahme des Bundesrates (BT-Drucks. 19/15117) vor. Diverse Änderungsanträge der Oppositionsparteien lehnte das Parlament ab.

Ein neuer Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel "Berücksichtigung von Negativzinsen im Steuerrecht" (BT-Drucks. 19/15771) wurde zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss überwiesen. Ziel ist es, klarzustellen, dass von Banken erhobene negative Einlagezinsen für die Überlassung von Kapital für die belasteten Steuerpflichtigen negative Erträge im Sinne des Einkommensteuergesetzes sind und damit im Rahmen der Verlustverrechnung innerhalb der Kapitaleinkünfte verrechnet werden können. In dem vorzulegenden Gesetzentwurf solle zudem die Möglichkeit eröffnet werden, die nicht mit positiven Kapitaleinkünften verrechenbaren negativen Einlagezinsen für die Überlassung von Kapital als Verlustvortrag festzustellen.

Hinweise:

Kurzfristig in das Gesetzesvorhaben mit aufgenommen wurde noch die Anhebung der umsatzsteuerlichen Istbesteuerungsgrenze von 500.000 € auf 600.000 €, § 20 Abs. 1 Nr. 1 UStG-E, Artikel 7 des Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen, BT-Drucks. 19/15876 v. .

Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen. Als Termin hierfür ist der vorgesehen.

Quelle: Bundestag online (il)

Fundstelle(n):
NWB LAAAH-37712