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Online-Nachricht - Donnerstag, 02.01.2020

Anwendung der Liegenschaftszinssätze bei der Grundstücksbewertung

Bei der Grundstücksbewertung für Zwecke der Erbschaftsteuer können die vom Gutachterausschuss für das Todesjahr festgestellten Liegenschaftszinssätze auch dann zugrunde gelegt werden, wenn der Gutachterausschuss diesen Zinssatz erst nach dem Todestag veröffentlicht.

Hintergrund: Für steuerliche Zwecke, z.B. für die Erbschaftsteuer, müssen Grundstücke bewertet werden. Bei Mietwohngrundstücken wird u.a. der Reinertrag des Grundstücks durch Abzug der Bewirtschaftungskosten vom Rohertrag ermittelt. Der Reinertrag wird anschließend um den Betrag gemindert, der sich durch eine angemessene Verzinsung des Bodenwertes ergibt. Für diese Verzinsung wird der Liegenschaftszinssatz angewendet, der von den Gutachterausschüssen ermittelt wird. Können die Gutachterausschüsse keine gee...