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BFH 23.07.2019 XI R 7/17, NWB 51/2019 S. 3746

Umsatzsteuer | Sportliche Leistungen im Umsatzsteuerrecht – Umfang und Einheitlichkeit der Leistung sowie Leistungsort

Mit hat der BFH entschieden, die umsatzsteuerrechtliche Leistungsortbestimmung für sportliche Leistungen nach Maßgabe des Tätigkeitsorts i. S. des § 3a Abs. 3 Nr. 3 Buchst. a UStG sei nicht auf Veranstaltungen beschränkt. Darüber hinaus gibt der XI. Senat des BFH Hinweise zur Beurteilung des Umfangs und der Einheitlichkeit von sportlichen Leistungen.

Einordnung:

Die umsatzsteuerrechtliche Leistungsortbestimmung gem. § 3a Abs. 3 Nr. 3 Buchst. a UStG für kulturelle, künstlerische, wissenschaftliche, unterrichtende, sportliche, unterhaltende oder ähnliche Leistungen ist nur einschlägig, wenn die Leistungen an einen Empfänger erbracht werden, der weder ein Unternehmer ist, für dessen Unternehmen die Leistung bezogen wird, noch eine nicht unternehmerisch tätige juristische Person, der eine USt...

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