Fälle- und Fragenkatalog für die Steuerfachangestelltenprüfung
37. Aufl. 2019
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H. Wirtschaftslehre
427Geschäftsfähigkeit/Rechtsfähigkeit
Lösung:
- Der Kaufvertrag ist wegen Geschäftsunfähigkeit des Kindes nichtig (§§ 104 und 105 BGB). Das Kind hat eine eigene Willenserklärung abgegeben und handelte deshalb nicht als Bote. 
- Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, Rechtsgeschäfte wirksam abzuschließen. Das BGB unterscheidet folgende Stufen: - Die Geschäftsunfähigkeit bis zum vollendeten siebenten Lebensjahr, 
- die beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger zwischen dem siebenten und dem achtzehnten Lebensjahr (§ 106 BGB) 
- und der vollen Geschäftsfähigkeit ab dem achtzehnten Lebensjahr. 
 - Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit von Personen, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt (§ 1 BGB). Die Rechtsfähigkeit endet mit dem Tode (§ 1922 BGB). 
428Taschengeld Minderjähriger
Lösung: Die Erteilung des Auftrags durch den noch minderjährigen Schüler ist nach § 110 BGB unwirksam, weil der minderjährige Schüler die „vertragsgemäße Leistung nicht mit seinen Geldmitteln bewirkt“, sondern einen Rest schuldig bleibt. Damit ist das Rechtsgeschäft von Anfang an – schwebend – unwirksam.
429Willenserklärung
Lösung: Der Steuerberater hat das zu niedrig in Rechnung gestellte Honorar na...