Bestreiten des Zugangszeitpunkts eines an eine polnische Adresse
Leitsatz
1) Bestreitet der Empfänger eines VA nicht den Zugang des VA selbst, sondern nur dessen fristgerechten Zugang, muss er substantiiert
Umständen vortragen, die den Schluss zulassen, dass ein anderer als der typische Geschehensablauf ernsthaft in Betracht kommt.
2) Fehlt es an einem Absendevermerk, muss das FG aufgrund des Sachvortrags des FA klären, ob dessen Maßnahmen die Gewähr für
die Übereinstimmung von Bescheiddatum und tatsächlicher Aufgabe zur Post bieten und so die zeitgerechte Absendung nachgewiesen
ist.
3) Die Einschaltung eines privaten Postdienstleisters sowie die weitere Einschaltung eines Subunternehmers kann für die Zugangsvermutung
innerhalb der Dreitagesfrist von Bedeutung sein.
4) Die 1-Monatsfiktion bei der Bekanntgabe von VA im Ausland berücksichtigen den Umstand, dass bei einer Beförderung ins Ausland
wegen der notwendigen Mitwirkung ausländischer Zustellungsunternehmen zwangsläufig mehr als ein Zustellungsunternehmen an
der Beförderung beteiligt ist. Die Rspr. des BFH zu 3-Tages-Fiktion ist auf die Monatsfiktion nicht übertragbar.
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