Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 43 vom Seite 3577 Fach 24 Seite 1965

Tierhaltung in Miet- und Eigentumswohnung

von Richter am LG Detlef Burhoff, Ascheberg

Die Deutschen gelten allgemein als sehr tierfreundlich; rund 12 Millionen Haustiere unterschiedlicher Tierarten werden als Hausgenossen in 39 % aller deutschen Familienwohnungen gehegt und gepflegt. Dabei können, wenn der Tierhalter in einer Miet- oder Eigentumswohnung wohnt, erhebliche (rechtliche) Probleme mit dem Vermieter, Mitbewohnern und/oder Miteigentümern auftreten. In der Regel wird dies bei größeren Haustieren, insbesondere Hunden oder Katzen, der Fall sein, auf die sich daher die nachstehenden Ausführungen im wesentlichen beziehen. Andere Tierarten spielen rechtlich nur eine untergeordnete Rolle (s. dazu unten I).

I. Haltung von Kleintieren

Ohne weiteres zulässig ist die Haltung von Kleintieren, die gewöhnlich in Käfigen, Terrarien oder Aquarien gehalten werden, wie Kanarien, Sittiche, Eidechsen, Hamster oder Fische, da sie nach außen praktisch nicht in Erscheinung treten (Bub/Treier Kap. III Rdn. 1278 m. w. N.). Das gilt jedoch dann schon nicht mehr, wenn solche Tiere in großer Zahl oder in nicht mehr überschaubarer und kontrollierbarer Weise wie Vögel in Volieren (Tauben) und Fische in Großaquarien, zu gewerblichen oder privaten Zwecken (S...

Preis:
€10,00
Nutzungsdauer:
30 Tage

Seiten: 4
Online-Dokument

Tierhaltung in Miet- und Eigentumswohnung

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen