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NWB Nr. 30 vom Seite 2531 Fach 24 Seite 1963

Schwerpunkte des Wohnungsbauförderungsgesetzes 1994

I. Einführung der einkommensorientierten Förderung

Als Alternative zu den bisherigen Förderwegen, insbesondere dem traditionellen 1. Förderweg und auch dem 2. Förderweg, können die Länder künftig den sozialen Wohnungsbau einkommensorientiert gestalten.

Die einkommensorientierte Wohnungsbauförderung besteht aus einer Grund- und einer Zusatzförderung. Mit der Grundförderung werden Belegungsrechte an den Wohnungen bei einer bestimmten Höchstmiete erworben. Die Zusatzförderung wird in Abhängigkeit vom Einkommen des Mieters berechnet. Die Fehlbelegungsabgabe erübrigt sich damit. Bei entsprechender Bedürftigkeit des Bewohnerhaushalts kann zusätzlich zur Zusatzförderung noch Wohngeld beantragt werden. Die weitere Ausgestaltung dieser einkommensorientierten Wohnungsbauförderung wird von den Ländern vorgenommen. Dies gilt insbesondere für die Höhe der Zusatzförderung und ihre Anpassung an Mieten und Einkommen der Mieter.

Die einkommensorientierte Förderung stellt eine Form der vereinbarten Förderung dar, wie sie seit 1989 von den meisten Ländern praktiziert wird. Der Anwendungsbereich dieser vereinbarten Förderung wird im Gesetz konkretisiert. Für den Regelfal...

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Schwerpunkte des Wohnungsbauförderungsgesetzes 1994

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