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StuB 23/2019 S. 934

Einkommen-/Lohnsteuer | Einkünfte aus § 49 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b EStG

Das BMF hat zur Anwendung des NWB WAAAG-92298 zur Besteuerung eines ins Ausland entsandten und mit öffentlichen Mitteln finanzierten Entwicklungshelfers Stellung genommen ( NWB JAAAH-34989).

Danach sind die Grundsätze des Urteils

  • bezogen auf die Anwendung der Entwicklungshilfeklausel der DBA (Rz. 18 bis 21 dieses Schreibens) in allen offenen Fällen,

  • für den Steuerabzug vom Arbeitslohn erstmals auf den laufenden Arbeitslohn, der für einen nach dem endenden Lohnzahlungszeitraum gezahlt wird, und auf sonstige Bezüge, die nach dem zufließen, sowieS. 935

  • im Übrigen ab dem VZ 2020 anzuwenden.

Davon abweichend ist eine Aufteilung des Arbeitslohns nach Rz. 12 des Schreibens in allen offenen Fällen vorzune...

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