Tobias Teutemacher

Handbuch zur Kassenführung

3. Aufl. 2019

ISBN der Online-Version: 978-3-482-77863-6
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-65313-1

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Handbuch zur Kassenführung (3. Auflage)

VI. Aufzeichnungspflichten bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG

§ 146 Abs. 1 Satz 1 AO regelt auch für die Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG, dass die erforderlichen Aufzeichnungen einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet vorzunehmen sind. Die Einzelaufzeichnungspflicht gilt unabhängig von der Gewinnermittlungsart. Gemäß § 146 Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 2 AO müssen die Aufzeichnungen so geführt werden, dass sie dem konkreten Besteuerungszweck entsprechen.

Eine ordnungsgemäße Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG setzt voraus, dass die Höhe der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben durch geordnete und vollständige Belege nachgewiesen wird.

Darüber hinaus ergibt sich für Unternehmer, die überwiegend Umsätze im Bargeldverkehr erwirtschaften, etwa in Gastronomie, Einzelhandel oder Handwerk, eine Verpflichtung zur Einzelaufzeichnung der Geschäftsvorfälle aus § 22 UStG sowie den §§ 63 bis 68 UStDV.

Zwar sind umsatzsteuerrechtliche Aufzeichnungen keine Aufzeichnungen „nach anderen Gesetzen als den Steuergesetzen“ i. S. von § 140 AO. Die Aufzeichnungsverpflichtung aus einem Steuergesetz wirkt aber, sofern dieses Gesetz keine Beschränkung auf seinen Geltungsbereich enthält oder sich eine solche Beschränkung aus der Natur der Sache ergibt, unmittelbar auch für andere Steuerges...

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