Online-Nachricht - Montag, 02.12.2019
Verfahrensrecht | Vollziehung eines Bescheides über die Festsetzung von Aussetzungszinsen (BMF)
Das BMF äußert sich zur Aussetzung
der Vollziehung (AdV) wegen ernstlicher Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der
Höhe der Verzinsung nach
§ 233 AO in
Verbindung mit
§ 238 Abs.
1 Satz 1 AO ().
Das BMF-Schreiben bezieht sich auf den und bestimmt entsprechend, dass die Vollziehung eines Bescheides über die Festsetzung von Aussetzungszinsen für Verzinsungszeiträume ab dem auszusetzen ist.
Dieses BMF-Schreiben ändert das - und das .
Hinweis:
Das BMF-Schreiben finden Sie auf der Homepage des BMF. Eine Aufnahme in die NWB-Datenbank erfolgt in Kürze.
Quelle: BMF online (ImA)
Fundstelle(n):
DAAAH-36520