Online-Nachricht - Montag, 02.12.2019

Umwandlungsrecht | Richtlinie zu Umwandlungen, Verschmelzungen, Spaltungen (Rat der EU)

Am hat der Rat den Richtlinienvorschlag zur Änderung der Richtlinie in Bezug auf grenzüberschreitende Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen angenommen.

Das EP hatte den Richtlinienvorschlag am und aufgrund eines notwendigen Berichtigungsverfahrens nochmals am zugestimmt. Die Rechtsvorschriften müssen nunmehr noch im Amtsblatt der EU bekannt gemacht werden und treten dann am zwanzigsten Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

Mit der Richtlinie wird die grenzüberschreitende Umwandlung einer Kapitalgesellschaft geregelt und der Gesellschaft ermöglicht, ihre Rechtspersönlichkeit während des gesamten Verfahrens zu behalten. Zudem sind grenzüberschreitende Spaltungen Gegenstand der Richtlinie. Die nationalen Behörden erhalten gleichzeitig Befugnisse, um grenzüberschreitende Vorhaben zu missbräuchlichen, betrügerischen oder kriminellen Zwecken zu verhindern. Die Rechte von Minderheitsgesellschaftern und nicht stimmberechtigten Gesellschaftern werden stärker geschützt. Gleichzeitig gibt es klarere und zuverlässigere Schutzvorkehrungen für die Gläubiger und Arbeitnehmer.

Quelle: BRAK, Nachrichten aus Brüssel Nr. 21/2019 v. (ImA)

Fundstelle(n):
NWB OAAAH-36512