NWB Kommentar Bilanzierung
11. Aufl. 2020
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§ 315 Inhalt des Konzernlageberichts
I. Anwendungsbereich
1Die der Konzernrechnungslegungspflicht unterliegenden Muttergesellschaften (→ § 290 Rz. 1) haben neben dem Konzernabschluss einen Konzernlagebericht aufzustellen. Das gilt auch für den befreienden IFRS-Konzernabschluss nach § 315e HGB (→ § 315e Rz. 12), ebenso für dem PublG unterliegende Mutterunternehmen.
2Der Konzernlagebericht ergänzt konzeptionell den Konzernabschluss und ist somit nicht dessen Bestandteil. Er wird von börsennotierten oder anderen kapitalmarktorientierten Gesellschaften gewöhnlich in einem Druckstück („Geschäftsbericht“) zusammen mit dem Jahresabschluss und zusätzlichen Informationen veröffentlicht (→ § 289 Rz. 8).
3Nach Abs. 3 ist eine Zusammenfassung von Lagebericht und Konzernlagebericht vergleichbar dem Anhang (→ § 313 Rz. 1) zulässig, wovon regelmäßig Gebrauch gemacht wird (→ Rz. 8). Dann ist auch eine Zusammenfassung im Prüfungsbericht (→ § 321 Rz. 100) und bei der Offenlegung (→ § 325 Rz. 30) zulässig.
II. Spezielle Vorgaben bei Börsennotierung bzw. Kapitalmarktorientierung
3aMit dem CSR-Richtlini...